„Totgeglaubte leben länger“ könnten man nach einem Roman sagen. Nachdem ein ursprünglicher Vorschlag zu Änderung der Bestellpflicht des § 38 BDSG vor nicht allzu langer Zeit im Bundesrat scheiterte, kam jetzt doch recht überraschend die Meldung, das CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag die Novellierung der bestehenden Regelung beschlossen haben.
Demnach soll in Zukunft die Zahl der Mitarbeiter, die sich „ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“ müssen von zehn auf zwanzig angehoben werden. Diese mindestens seit 2009 (ich meine auch schon vorher) bestehende Personengrenze soll also nun doch geändert werden. Am Umfang der Beschäftigung der zu zählenden Personen soll sich dem derzeitigen Stand nach wohl nichts ändern.
Ob eine solche Erhöhung der Personengrenze Sinn macht oder nicht, darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Ausführlich damit beschäftigt man sich hier oder hier mit dieser Frage.
Sobald der Bundesrat zugestimmt hat, tritt diese und andere Änderungen mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.