Die LfDI Niedersachsen verhängte gegen eine deutsche Bank ein Bußgeld 900 000 Euro, weil sie ohne Rechtsgrundlage die Daten aktueller und früherer Kunden hinsichtlich deren Online-Nutzerverhaltens auswertete.
Die Hannoversche Volksbank hatte mit der Durchführung der Auswertung einen Dienstleister beauftragt und die erhaltenen Ergebnisse mit Informationen einer Wirtschaftsauskunftei verglichen und entsprechend ergänzt. Die Betroffenen waren zwar über die Analyse informiert worden, eine eigentlich erforderliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO wurde jedoch nicht eingeholt. Die Stützung auf ein berichtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO wurde verneint, da die entgegenstehenden Interessen der Betroffenen überwiegen würden. Dass die Bank die Analyseergebnisse wohl nicht verwendet und mit der Aufsichtsbehörde kooperiert hatte, soll sich mildernd auf die Höhe des Bußgelds ausgewirkt haben.
Quelle: RDV 2022, 284