Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen legte einen neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, durch welches Scoring-Anbieter stärker reguliert werden sollen. Sie fordern von Scoring-Anbietern wie der Schufa oder anderen Auskunfteien mehr Transparenz und Schutz für die Verbraucher. Die Art der zu speichernden und für das Scoring verwendbaren Daten soll dahingehend eingegrenzt werden, dass vor allem nicht bonitätsrelevante und diskriminierungsgeeignete Daten nicht mehr verwendet werden dürfen. Zudem soll den Betroffenen mehr Überblick über die zu ihnen gespeicherten Daten verschafft werden.
Doch bei den Regierungsfraktionen stößt dieser Gesetzesvorschlag auf Ablehnung. Stephan Mayer, Innenexperte der CDU/CSU-Fraktion hält den Gesetzesentwurf für überflüssig und kontraproduktiv. Das Verfahren des Scorings sei für ein funktionierendes Handelsleben unerlässlich. Anlässlich der Verhandlung über die EU-Datenschutzreform, welche sich in der Endphase befände, sei eine Gesetzesänderung unnötig. Außerdem hält Mayer es für nicht erforderlich, die Scoring-Anbieter zu einer kostenlosen jährlichen Information der Verbraucher über die von ihnen gesammelten Daten zu verpflichten. Dies entfache einen „Dokumentationswust“ und sei mit erheblichen Kosten für die Anbieter verbunden.
Auch der Datenschutzexperte der SPD, Gerold Reichenbach, sieht den Gesetzesentwurf der Grünen kritisch. Dagegen räumte Sozialdemokrat Metin Hakverdi ein, dass beim Scoring bestimmte Daten wie die über das Geschlecht, die Religion oder Gesundheitsdaten keine Rolle spielen dürfen.
Die Grünen verteidigen Ihren Entwurf weiterhin und wollen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Scoring-Verfahrens sorgen. Eine „bessere Aufsichtskontrolle durch die Datenschutzbehörden“ und schnelle „Löschung von kritischen Einträgen“ sei notwendig.
Quellen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/048/1804864.pdf