Die Europäische Union und Großbritannien haben sich im Rahmen des „Brexit-Deals“ vom 24.12.2020 auf eine gestufte Übergangslösung zum Datenaustausch geeinigt. Einzelheiten ergeben sich aus dem „Draft EU-UK Trade and Cooperation Agreement“.
Sobald diese Einigung ratifiziert ist, bedeutet dies, dass – bei unveränderter Datenschutzgesetzgebung in Großbritannien – jedenfalls für die nächsten vier Monate personenbezogene Daten ausgetauscht werden dürfen. Diese Frist wird dann um zwei weitere Monate automatisch verlängert, soweit nicht eine der beiden Handelsseiten widerspricht.
Für die Zeit danach wird es darauf ankommen, dass rechtzeitig ein separater Angemessenheitsbeschluss seitens der EU-Kommission getroffen werden kann.