Anpassung von § 203 StGB & Co veröffentlicht

08.11.2017. 20:35

im Bundesanzeiger ist die Anpassung von §203 StGB & Co veröffentlicht:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3618.pdf

Die Anpassungen treten am Tag nach der Verkündung (9.11.2017) in Kraft.

Bei Verträgen mit Dienstleistern, die solche Daten betreffen, ist darauf zu achten, dass auf diese Geheimhaltungspflichten hingewiesen wird.

Ihr Michael Bock

Das könnte Sie auch interessieren

08 August 2014

Google: Nach EuGH-Urteil…

Nachdem der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache C 131-12 Google Spain SL, Google Inc. / Agencia…

Mehr Erfahren
08 Juli 2014

AG Bonn: Fotografieren…

Das AG Bonn hat in seinem Urteil vom 28.01.2014 zum Aktenzeichen 109 C 228/13 entschieden, dass im Wald…

Mehr Erfahren
02 Juli 2014

EuGH: Internetsuchmaschinenbetreiber…

Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rechtssache C 131-12 Google Spain SL, Google Inc. / Agencia Española…

Mehr Erfahren
30 Juni 2014

AG Düsseldorf: Werbende…

Das AG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 09.04.2014 zum Aktenzeichen 23 C 3876/13 entschieden, dass…

Mehr Erfahren
06 Juni 2014

LArbG Berlin-Brandenburg:…

Das LArbG Berlin- Brandenburg hat in seinem Urteil vom 11.04.2014 zum Aktenzeichen 17 Sa 2200/13 entschieden,…

Mehr Erfahren
14 Mai 2014

EuGH: Vorratsdatenspeicherung…

Am 08.04.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die europäische Richtlinie zur…

Mehr Erfahren