im Bundesanzeiger ist die Anpassung von §203 StGB & Co veröffentlicht:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3618.pdf
Die Anpassungen treten am Tag nach der Verkündung (9.11.2017) in Kraft.
Bei Verträgen mit Dienstleistern, die solche Daten betreffen, ist darauf zu achten, dass auf diese Geheimhaltungspflichten hingewiesen wird.
Ihr Michael Bock