In einer Pressemitteilung vom 25.11.2014 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bekannt gegeben, zukünftig intensiver gegen Dtenschutzverstöße im Zusammenhang mit belästigender Werbung vorzugehen. Dabei beabsichtigt die Behörde Bußgeldverfahren anzustrengen und vor allem die Missachtung von Werbewidersprüchen sowie E-Mail-Werbung zur Neukundengewinnung zu ahnden.
Den Entschluss zur Disziplinierung der Werbetreibenden fasste das BayLDA nach eigenen Angaben aufgrund anhaltender und in den meisten Fällen begründeter Verbraucherbeschwerden über belästigende Werbung, deren Anzahl im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr trotz verstärkter Informationsmaßnahmen aller Datenschutzaufsichtsbehörden und der Mithilfe von Verbänden der Werbewirtschaft nicht verringert werden konnte.
Das BayLDA mahnt aus gegebenem Anlass zur Einhaltung datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen. So betont es, dass Werbung per Telefon, E-Mail, SMS oder Post in der Regel nur bei vorher ausdrücklich erteilter Einwilligung des Beworbenen zulässig ist, wobei der Versand von Postwerbung ausnahmsweise auch ohne vorherige Einwilligung erlaubt sein kann. Hierbei muss der Werbeadressat auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
Weitergehende Informationen für den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken enthält ein Papier (zum Dokument) der vom Düsseldorfer Kreis unter Leitung des BayLDA eingerichteten Arbeitsgruppe, auf das in der betreffenden Mitteilung verwiesen wird.