Nach einer Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 9.8.2021 erhalten rund 50 Berliner Unternehmen in diesen Tagen
postalisch die Aufforderung, das Tracking auf ihren Webseiten in Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln zu bringen. Andernfalls werde die Aufsichtsbehörde förmliche Prüfverfahren
einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, die Datenverarbeitung unverzüglich in Einklang mit
den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu bringen. In jedem Fall erfolge eine Dokumentation der Webseiten, die je nachdem, ob vergangene und/oder andauernde Verstöße
festgestellt werden, weitere Maßnahmen der Behörde nach sich ziehen kann.
Die Rechtslage ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Berlin eindeutig. Wenn Webseiten-Betreibende das Verhalten ihrer Nutzer mit Hilfe von Cookies und anderen Technologien verfolgen wollen, benötigen sie dafür eine
Rechtsgrundlage. Auch wenn viele Webseiten mittlerweile differenzierte Cookie-Banner mit mehreren Ebenen anzeigen, wird hiermit häufig gar keine wirksame Einwilligung eingeholt. Aus dem Datenschutzrecht ergibt sich, dass es ebenso einfach sein muss, Tracking abzulehnen, wie darin einzuwilligen. Die Ablehnung darf nicht aufwendiger oder gar versteckt sein. Zudem werden die Einwilligungsabfragen gerne eingebettet in unvollständige oder missverständliche Angaben und Beschriftungen. Wie die
Webseitenbetreibenden bei solch einer Gestaltung nachweisen wollen, dass die Nutzer freiwillig und informiert zugestimmt haben, sei ein Rätsel.