BGH: Umfang des Auskunftsanspruchs ggü. der SCHUFA

05.02.2014. 20:35

Der BGH hat am 28.01.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 156/13 entschieden, dass die Revision einer Klägerin gerichtet auf die Erzielung einer umfangreicheren datenschutzrechtlichen Auskunft der SCHUFA keinen Erfolg hat.

Nachdem der Klägerin ein Automobilkauf aufgrund einer unrichtigen SCHUFA-Auskunft versagt wurde, verlangte diese „eine Bonitätsauskunft sowie […] eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ von der SCHUFA. Die SCHUFA hatte ihr diese Auskünfte erteilt.

Die Klägerin war mit den erteilten Auskünften jedoch nicht zufrieden und klagte vor dem Amtsgericht Gießen (Urteil vom 11. Oktober 2010 zum Aktenzeichen 47 C 206/12) auf die Übermittlung weiterer Informationen. Die Klägerin war der Ansicht, dass die Auskunftserteilung der SCHUFA  „nicht den gesetzlichen Anforderungen“ entsprach.

Das Amtsgericht Gießen hatte die Klage in seinem Urteil vom 11. Oktober 2012 zum Aktenzeichen 47 C 206/12 abgewiesen. Die Klägerin ging dann – erfolglos – vor dem Landgericht Gießen in Berufung (s. Urteil des LG Gießen vom 06. März 2013 zum Aktenzeichen 1 S 301/12).

Schließlich ging die Klägerin in Revision. Die Klägerin begehrte die Übermittlung „konkrete[r] Angaben zu Vergleichsgruppen“ sowie zu der „Gewichtung der in den Scorewert eingeflossenen Merkmale“ im Rahmen des Scoringverfahrens. Die SCHUFA hatte ihr diese Informationen nicht übermittelt. Die Auskunftserteilung der SCHUFA enthielt dagegen folgendes:

– Alle Daten, die der SCHUFA zur Person der Beklagten vorlagen.

– Daten, die in den letzten zwölf Monaten von der SCHUFA an Dritte übermittelt wurden.

– Information über die aktuell berechneten Wahrscheinlichkeitswerte.

– Information “ über die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte genutzten Daten“.

Dieser Umfang der Auskunftserteilung genügt nach Ansicht des BGHs den gesetzlichen Anforderungen des § 34 BDSG. „Ein darüber hinausgehende[r] Auskunftsanspruch“ bestehe nicht. Der BGH hat jedoch auch betont, dass Betroffene einen Anspruch auf  solche Informationen haben, die die SCHUFA in diesem Fall übermittelt hat. Betroffenen ist also „Auskunft darüber zu erteilen,welche personenbezogenen, […] kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen sind„.

Diese Daten sind die Grundlage der Arbeit der SCHUFA: Die SCHUFA sammelt und speichert Daten über jeweilige Personen um mithilfe des Scoring-Verfahrens eine Aussage über die Kreditwürdigkeit entsprechender Personen treffen zu können. Beim Scoring werden  anhand der gespeicherten Informationen „Wahrscheinlichkeitswert[e] über das künftige Verhalten von Personengruppen […] berechnet“. Diese sollen eine Prognose abgeben,„mit welcher Wahrscheinlichkeit der Betroffene [in der Zukunft] seine Verbindlichkeiten vertragsgemäß erfüllen wird“.

Quellen: Pressemitteilung Nr. 16/2014 des BGH vom 28.01.2014, „Bundesgerichtshof entscheidet über Umfang einer von der Schufa erteilten Auskunft„; Siehe auch: Bericht von CR-online vom 28.01.2014, „Zum Umfang einer SCHUFA-Auskunft„; Für mehr Informationen zum Scoring-Verfahren vgl. die Informationen der SCHUFA, „SCHUFA und Scoring“ und „Was ist Storing„.

Das könnte Sie auch interessieren

17 März 2015

Ankündigung: 10. Internationales…

Vom 15. bis zum 17. April 2015 veranstaltet die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net)…

Mehr Erfahren
13 März 2015

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung…

Bundesinnenminister de Maizière und die Anbieter von De-Mail-Diensten kündigten am 9. März 2015 an, dass…

Mehr Erfahren
09 März 2015

BGH: Zu den Anforderungen…

Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 13.01.2015 – VI ZB 29/14) hat festgestellt, dass sich die Beschwer…

Mehr Erfahren
06 Februar 2015

Verpflichtung auf das…

Beschäftigte im Unternehmen, die mit der Administration der TK-Anlage oder des E-Mail Servers betraut…

Mehr Erfahren
31 Januar 2015

Studie zum Scoring offenbart…

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit der GP-Forschungsgruppe…

Mehr Erfahren
21 Januar 2015

BayLDA kündigt stärkeres…

In einer Pressemitteilung vom 25.11.2014 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)…

Mehr Erfahren