Am 23. und 24. Januar 2014 haben sich die Justiz- und Innenminister zu einem informellen Rat in Athen getroffen, bei dem u.a. die Beratung eines Entwurfs zur europäischen Datenschutzgrundverordnung auf der Tagesordnung stand. Insbesondere sollten die Übermittlungen von Daten an Drittstaaten und das Safe-Harbor-Abkommen thematisiert werden.
Für Deutschland sollte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers des Innern, Dr. Ole Schröder, an den Beratungen teilnehmen und erklärte im Vorfeld, dass es das Ziel sei „die Individualrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und ihnen bessere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die Registrierung der Unternehmen in der EU vorzunehmen und die staatliche Kontrolle seitens der EU-Datenschutzaufsichtsbehörden in Modellen wie Safe Harbor zu stärken“.
Der Ausgang der Beratungen blieb bislang offen.
Quellen: Pressemitteilung des BMI vom 23.01.2014, „EU-Datenschutzgrundverordnung Thema beim informellen Rat in Athen„.