Der Bundestag hat das Gesetz zur „Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG) beschlossen.
Das Gesetz erneuert die bisherigen Regelungen aus dem Telekommunikations- und dem Telemediengesetz und überführt sie in das neue TTDSG. Geregelt wird u.a. der Einsatz von Cookies, für den das deutsche Telemediengesetz (TMG) die Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie von 2009 bislang unzureichend umgesetzt hatte.
Geregelt werden ferner:
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