Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26 verhängt

26.05.2019. 20:35

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26 verhängt.  Das Unternehmen hat Daten ehemaliger Kunden auf einer Art „schwarzer Liste“ gespeichert. Dies sei jedoch nur für Kunden die unter Geldwäscheverdacht stehen zulässig. N26 geht rechtlich gegen das Bußgeld vor.

Quelle: Der Tagesspiegel

Das könnte Sie auch interessieren

13 Juli 2015

Vorratsdatenspeicherung…

Gerade mal fünf Jahre sind vergangen seitdem das Bundesverfassungsgericht die damalige Vorratsdatenspeicherung…

Mehr Erfahren
13 Juli 2015

Mitteilung: Bundesverband…

Auf dem Weg hin zu einer europäischen Datenschutzgrundverordnung zeigen sich laut dem Berufsverband der…

Mehr Erfahren
01 Juli 2015

LAG Köln: Eine Teilkündigung…

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte in seinem Urteil vom 12.01.2015 (5 Sa 873/14) über die Wirksamkeit…

Mehr Erfahren
01 Juli 2015

BAG: Die Veröffentlichung…

Schon zahlreiche Beiträge dieses Blogs haben die Sensibilität rund um das Thema Arbeitnehmerdatenschutz…

Mehr Erfahren
01 Juli 2015

OLG Hamm: Sammeln von…

In seinem Urteil vom 12.05.2015 (4 U 53/15) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Erlass…

Mehr Erfahren
01 Juli 2015

Mitteilung: Helga Block…

Ende September diesen Jahres wird Ulrich Lepper nach fünf Jahren als oberster Datenschützer in den Ruhestand…

Mehr Erfahren