Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26 verhängt. Das Unternehmen hat Daten ehemaliger Kunden auf einer Art „schwarzer Liste“ gespeichert. Dies sei jedoch nur für Kunden die unter Geldwäscheverdacht stehen zulässig. N26 geht rechtlich gegen das Bußgeld vor.
Quelle: Der Tagesspiegel