Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26 verhängt

26.05.2019. 20:35

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26 verhängt.  Das Unternehmen hat Daten ehemaliger Kunden auf einer Art „schwarzer Liste“ gespeichert. Dies sei jedoch nur für Kunden die unter Geldwäscheverdacht stehen zulässig. N26 geht rechtlich gegen das Bußgeld vor.

Quelle: Der Tagesspiegel

Das könnte Sie auch interessieren

09 Mai 2016

Tätigkeitsbericht Mecklenburg-Vorpommern…

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Tätigkeitsberichte Mecklenburg-Vorpommern…

Mehr Erfahren
11 März 2016

VG Neustadt: Keine starren…

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in seinem Beschluss vom 22.12.2015 ( 4 K 867/15.NW) entschieden,…

Mehr Erfahren
02 März 2016

OLG Frankfurt: „Opt-out“…

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in seinem Urteil vom 17.12.2015 (6 U 30/15) entschieden, dass…

Mehr Erfahren
29 Februar 2016

OLG Hamm: Datenspeicherung…

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 02.07.2015 in seinem Urteil (28 U 46/15) entschieden, dass ein…

Mehr Erfahren
11 Februar 2016

Datenschutzrecht relevant…

In Apotheken kann es durchaus vorkommen, dass Betrüger versuchen, gefälschte Rezepte einzureichen und…

Mehr Erfahren
27 Januar 2016

Sonderfall der personenbezogenen…

Schon vor einiger Zeit wurde auf diesem Blog der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 18.06.2015…

Mehr Erfahren