Bußgelder wegen fehlender Bestellung von Datenschutzbeauftragten

06.11.2017. 20:35

Wie man dem Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten entnehmen kann, hat sich scheinbar immer noch nicht rumgesprochen, dass ab einer bestimmten Personengrenzen, die ständig und regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, ein Datenschutzbeauftragter zwingend zu bestellen ist. Hierbei zählen übrigens nicht nur die Mitarbeiter der Personalabteilungen, sondern alle Beschäftigte sowie die Geschäftsleitung, mit.

Nachzulesen hier: 8. Tätigkeitsbericht (https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/noeb/taetigkeitsberichte/8-TB-Endfassung-Version-5.pdf).  4 mal ein Bußgeld von 10.000 Euro verhängte, da ein Datenschutzebeauftragter nicht bestellt war. (Seite 144f., 159)

Ihr Michael Bock

Das könnte Sie auch interessieren

28 August 2023

BAG: Datenschutzbeauftragter…

BAG: Datenschutzbeauftragter und Betriebsratsvorsitzender sind nicht in Personalunion möglich

Mehr Erfahren
20 Juni 2023

Bundesarbeitsgericht:…

Bundesarbeitsgericht: Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter problematisch

Mehr Erfahren
16 Januar 2023

Kein Sonderkündigungsschutz…

Kein Sonderkündigungsschutz für nicht notwendige interne Datenschutzbeauftragte

Mehr Erfahren
07 Januar 2021

Kein Schadenersatz wegen…

Kein Schadenersatz wegen Datenweitergabe durch Hausverwaltung an die Mit-WEG-Eigentümer gegen Hausverwaltung…

Mehr Erfahren
10 Juni 2020

Jetzt ist wieder Cookie-Zeit

Ab und zu im Leben eines Verantwortlichen sollte / muss man sich mit dem Thema Internetrecht und im speziellen…

Mehr Erfahren