Bußgelder wegen fehlender Bestellung von Datenschutzbeauftragten

06.11.2017. 20:35

Wie man dem Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten entnehmen kann, hat sich scheinbar immer noch nicht rumgesprochen, dass ab einer bestimmten Personengrenzen, die ständig und regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, ein Datenschutzbeauftragter zwingend zu bestellen ist. Hierbei zählen übrigens nicht nur die Mitarbeiter der Personalabteilungen, sondern alle Beschäftigte sowie die Geschäftsleitung, mit.

Nachzulesen hier: 8. Tätigkeitsbericht (https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/noeb/taetigkeitsberichte/8-TB-Endfassung-Version-5.pdf).  4 mal ein Bußgeld von 10.000 Euro verhängte, da ein Datenschutzebeauftragter nicht bestellt war. (Seite 144f., 159)

Ihr Michael Bock

Das könnte Sie auch interessieren

11 November 2014

Geldbetrag gegen beim…

Eine Rechtsanwaltskanzlei unterbreitet Unternehmen in der Vergangenheit Angebote, bei denen sich diese…

Mehr Erfahren
11 November 2014

Erfassung von Autokennzeichen…

In Deutschland werden regelmäßig Autokennzeichen erfasst und Datenschutzaufsichtsbehörden sind sich dabei…

Mehr Erfahren
26 Oktober 2014

Rat der EU verabschiedet…

Nachdem die Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung teilweise zum Erliegen gekommen…

Mehr Erfahren
26 Oktober 2014

AG München: Einbau und…

Das AG München hat am 04.12.2013 zum Aktenzeichen 413 C 26749/13 entschieden, dass die Anbringung eines…

Mehr Erfahren
17 Oktober 2014

VG Ansbach: Installation…

Das VG Ansbach hat am 12.08.2014 zum Aktenzeichen AN 4 K 13.01634 entschieden, dass die Montage und Inbetriebnahme…

Mehr Erfahren
08 August 2014

Google: Nach EuGH-Urteil…

Nachdem der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache C 131-12 Google Spain SL, Google Inc. / Agencia…

Mehr Erfahren