Bußgelder wegen fehlender Bestellung von Datenschutzbeauftragten

06.11.2017. 20:35

Wie man dem Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten entnehmen kann, hat sich scheinbar immer noch nicht rumgesprochen, dass ab einer bestimmten Personengrenzen, die ständig und regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, ein Datenschutzbeauftragter zwingend zu bestellen ist. Hierbei zählen übrigens nicht nur die Mitarbeiter der Personalabteilungen, sondern alle Beschäftigte sowie die Geschäftsleitung, mit.

Nachzulesen hier: 8. Tätigkeitsbericht (https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/noeb/taetigkeitsberichte/8-TB-Endfassung-Version-5.pdf).  4 mal ein Bußgeld von 10.000 Euro verhängte, da ein Datenschutzebeauftragter nicht bestellt war. (Seite 144f., 159)

Ihr Michael Bock

Das könnte Sie auch interessieren

26 Mai 2019

Bußgeld in Höhe von 50.000…

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26…

Mehr Erfahren
14 Februar 2019

Orientierungshilfe zum…

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine „Orientierungshilfe zum Gesundheitsdatenschutz“…

Mehr Erfahren
12 Februar 2019

Datenschutzempfehlungen…

Einen sehr informativen Artikel zum Thema Brexit finden Sie hier. Ich fasse hier mal zusammen. Wir dürfen…

Mehr Erfahren
16 Januar 2019

Für Google Dienste Nutzer…

Ab dem 22. Januar ist für die EU/EWR & Schweiz Google Irland zuständig. Sie sollten daher Ihre Datenschutzerklärungen…

Mehr Erfahren
06 November 2018

DSK-Liste der Verarbeitungstätigkeiten,…

Unter dem folgenden Link finden Sie die Liste der Verarbeitungstätigkeiten für die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden…

Mehr Erfahren
20 September 2018

BMJV: Gesetz gegen „unlauteres“…

Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/St%C3%A4rkung_fairen_Wettbewerbs.html)…

Mehr Erfahren