Die französische Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés“ (CNIL), stellte bei einer Untersuchung der Webseiten www.google.fr fest, dass es für die Einstellung und das Ablehnen von Cookies keine Lösung gab, die vergleichbar einfach zur Möglichkeit des Annehmens der Cookies ist. Es waren für das Einstellen oder Ablehnen der Cookies mehrere Klicks erforderlich, wohingegen es nur eines Klicks bedurfte, um alle Cookies anzunehmen. In diesem Fall war die französiche Aufsichtsbehöre CNIL der Auffassung, ein derart komplizierter Vorgang zum Ablehnen von Cookies stelle eine Verletzung des Art. 82 Informatique et Libertés dar und verhänge ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen.
Quelle: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-januar-2022/