BVerwG Urteil zu Facebook Fanpages

17.09.2019. 20:35

Urlaubsbedingt etwas verspätet möchte ich an dieser Stelle auf die Entscheidung des BVerwG Urteil vom 11. September 2019 – BVerwG 6 C 15.18 hinweisen.

Nach Ansicht des BVerwG dürfen Datenschutzbehörden direkt gegen Fanpagebetreiber vorgehen, da ein Vorgehen gegen Facebook „wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten“ verbunden ist. Im Prinzip wird damit die Linie der Entscheidung des EuGH zu Facebook Fanpages fortgesetzt, die ja jetzt beim OLG Schleswig zur Entscheidung liegt.

Im Ergebnis müssen Fanpagebetreiber zukünftig (weiterhin) damit rechnen, dass Aufsichtsbehörden sich mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen direkt an sie wenden.

Diese haben jetzt übrigens eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Bußgeldern vorgestellt. Das Modell wird hier dargestellt. Ich habe es mir selber noch nicht genauer angesehen, es soll aber so sein, dass der maximale Bußgeldrahmen durchaus auch ausgeschöpft werden soll.

Das könnte Sie auch interessieren

12 Dezember 2017

Verpflichtung auf das…

Die GDD e.V. hat eine neue Praxishilfe zum Thema Verpflichtung zur Vertraulichkeit und einen Mustertext…

Mehr Erfahren
11 Dezember 2017

Novellierung des kirchlichen…

Wie bereits berichtet, ist das neue KDG veröffentlicht. Anbei noch einmal die Mitteilung des katholischen…

Mehr Erfahren
04 Dezember 2017

Serverraum

Mehr Erfahren
08 November 2017

Anpassung von § 203 StGB…

im Bundesanzeiger ist die Anpassung von §203 StGB & Co veröffentlicht: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3618.pdf…

Mehr Erfahren
06 November 2017

Bußgelder wegen fehlender…

Wie man dem Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten entnehmen kann, hat sich…

Mehr Erfahren
01 November 2017

Neues Bild für unseren…

Unser Besprechungsraum wird nun von einem neuen Bild geschmückt. Das Bild mit den Maßen 100×142 heißt…

Mehr Erfahren