BVerwG Urteil zu Facebook Fanpages

17.09.2019. 20:35

Urlaubsbedingt etwas verspätet möchte ich an dieser Stelle auf die Entscheidung des BVerwG Urteil vom 11. September 2019 – BVerwG 6 C 15.18 hinweisen.

Nach Ansicht des BVerwG dürfen Datenschutzbehörden direkt gegen Fanpagebetreiber vorgehen, da ein Vorgehen gegen Facebook „wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten“ verbunden ist. Im Prinzip wird damit die Linie der Entscheidung des EuGH zu Facebook Fanpages fortgesetzt, die ja jetzt beim OLG Schleswig zur Entscheidung liegt.

Im Ergebnis müssen Fanpagebetreiber zukünftig (weiterhin) damit rechnen, dass Aufsichtsbehörden sich mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen direkt an sie wenden.

Diese haben jetzt übrigens eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Bußgeldern vorgestellt. Das Modell wird hier dargestellt. Ich habe es mir selber noch nicht genauer angesehen, es soll aber so sein, dass der maximale Bußgeldrahmen durchaus auch ausgeschöpft werden soll.

Das könnte Sie auch interessieren

09 März 2015

BGH: Zu den Anforderungen…

Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 13.01.2015 – VI ZB 29/14) hat festgestellt, dass sich die Beschwer…

Mehr Erfahren
06 Februar 2015

Verpflichtung auf das…

Beschäftigte im Unternehmen, die mit der Administration der TK-Anlage oder des E-Mail Servers betraut…

Mehr Erfahren
31 Januar 2015

Studie zum Scoring offenbart…

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit der GP-Forschungsgruppe…

Mehr Erfahren
21 Januar 2015

BayLDA kündigt stärkeres…

In einer Pressemitteilung vom 25.11.2014 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)…

Mehr Erfahren
21 Januar 2015

EuGH: Private Videoüberwachung…

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden (Urt. v. 11.12.2014, Az.: C-212/13), dass…

Mehr Erfahren
05 Januar 2015

AG Bonn: Verletzung des…

Das Amtsgericht Bonn hat in einem Verfahren die ihm vorgelegten Fotoaufnahmen nicht als Beweismittel…

Mehr Erfahren