BVerwG Urteil zu Facebook Fanpages

17.09.2019. 20:35

Urlaubsbedingt etwas verspätet möchte ich an dieser Stelle auf die Entscheidung des BVerwG Urteil vom 11. September 2019 – BVerwG 6 C 15.18 hinweisen.

Nach Ansicht des BVerwG dürfen Datenschutzbehörden direkt gegen Fanpagebetreiber vorgehen, da ein Vorgehen gegen Facebook „wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Facebook mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten“ verbunden ist. Im Prinzip wird damit die Linie der Entscheidung des EuGH zu Facebook Fanpages fortgesetzt, die ja jetzt beim OLG Schleswig zur Entscheidung liegt.

Im Ergebnis müssen Fanpagebetreiber zukünftig (weiterhin) damit rechnen, dass Aufsichtsbehörden sich mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen direkt an sie wenden.

Diese haben jetzt übrigens eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Bußgeldern vorgestellt. Das Modell wird hier dargestellt. Ich habe es mir selber noch nicht genauer angesehen, es soll aber so sein, dass der maximale Bußgeldrahmen durchaus auch ausgeschöpft werden soll.

Das könnte Sie auch interessieren

01 Dezember 2020

Gericht senkt Bußgeld…

Gericht senkt Bußgeld von 1&1 deutlich

Mehr Erfahren
30 November 2020

Cookies: Hinweise zu…

Cookies: Hinweise zu Anforderungen an Conset-Layer - Prüfung zur Cookies des LfDI Niedersachsen

Mehr Erfahren
30 November 2020

Vodafone Italien soll…

Vodafone Italien soll über 12 Millionen Euro Strafe zahlen

Mehr Erfahren
23 November 2020

Microsoft bietet angepasste…

Microsoft bietet angepasste Standardvertragsklauseln nach Schrems II Urteil

Mehr Erfahren
10 November 2020

Rückbau unzulässiger…

Rückbau unzulässiger Videoüberwachung vs. Zulässigkeit von Kameraattrappen

Mehr Erfahren
05 Oktober 2020

Bewertung der Datenschutzkonferenz…

Bewertung der Datenschutzkonferenz (DSK) zu Microsoft Office365 negativ

Mehr Erfahren