De Debatte um die bis zum Mai 2018 notwendige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts ist in Gang gekommen. Laut Reinhard Dankert, Landesdatenschutzbeauftragter Mecklenburg-Vorpommerns, müssen 430 Bundesgesetze so reformiert werden, dass sie der Datenschutz-Grundverordnung nicht widersprechen. Den größten Anpassungsbedarf sollte es dabei beim Bundesdatenschutzgesetz geben. Der Gesetzgeber muss zudem entscheiden, inwiefern er die Öffnungsklauseln der Verordnung nutzen will. Diese erlauben es den EU-Mitgliedstaaten, in gewissen Bereichen striktere Regelungen zu erlassen.
Angesichts der im Herbst 2017 stattfindenden Bundestagswahl hat die Bundesregierung damit einen straffen Zeitplan vor sich. Dementsprechend verkündete Bundesinnenminister Thomas de Maizière bereits, dass bis zur Wahl nur die wichtigsten Änderungen vorgenommen werden sollen. Dazu dürften insbesondere die Öffnungsklauseln zu Profiling, Beschäftigtendatenschutz und betrieblichen Datenschutzbeauftragten zählen.
Quelle: Newsletter der Berliner Datenschutzrunde