In aller Munde ist ja die Forderung nach einem Datenschutzmanagementsystem zum Zwecke der Erfüllung der Anforderungen der DSGVO. Was den jetzt genau ein Datenschutzmanagementsystem ist, ist leider gar nicht so eindeutig, wie man es für eine so zentrale Frage des neuen Datenschutzrechts eigentlich erwarten dürfte.
Zu beantworten ist in diesen Zusammenhang letztlich auch, wie man als Unternehmen sein Informationssicherheitsmanagment organisiert, welche Organisationsmanagementsysteme ansonsten den noch so im Einsatz sind (z.B. QM, Compliance-Systeme) und wie man das Ganze harmonisiert.
Für die Unternehmen, die in dieser Beziehung noch nicht so „breitbeinig“ aufgestellt sind, wie unsere DAX-Unternehmen, habe ich mein Datenschutzkonzept nun an die Anforderungen der DSGVO angepasst. Mandanten, die schon bereit sind sich damit zu beschäftigen, können gerne vorab auf mich zukommen. Ansonsten werde ich Ihnen aber auch so in der nächsten Zeit den Entwurf zuleiten.
Darüber hinaus gibt es zwei weitere Dokumente von Aufsichsbshörden, die ich Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten möchte. Unbedingt lesenswert!
Ich wünsche eine angenehme Restwoche und bin mal gespannt, was der GDD-Infotag am 29.6.2017 in Hamburg an neuen Erkenntnissen bringen wird.
Ihr
Michael Bock