Im Zuge des Europäischen Datenschutztages (28.01.2014), hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 29.01.2014 Im Hinblick auf die „Regelung einer Datenschutzaufsicht in Anwaltskanzleien“ auf seine Stellungnahme Nr. 4/2014 hingewiesen. Der DAV fordert darin „die datenschutzrechtliche Aufsicht der Anwaltskanzleien den Rechtsanwaltskammern zuzuweisen.“
Die Datenschutzaufsicht in Anwaltskanzleien soll von einer vollständig unabhängigen Stelle erfolgen. Um etwaig aufkommenden Zweifel an der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern entgegenzuwirken, spricht sich der Präsident des DAV, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, für „die Errichtung eigener, unabhängiger, weisungsfreier Aufsichtsstellen unter dem Dach der einzelnen Rechtsanwaltskammern“ aus.
Die zu diesem Thema bereits gefassten Beschlüsse des LIBE-Ausschusses seien nach Auffassung des DAV nicht ausreichend.
Quellen: Pressemitteilung PM 05/14 des DAV vom 29.01.2014, Deutscher Anwaltverein schlägt unabhängige Datenschutzaufsicht bei Anwaltskammern vor; Bericht von juris vom 28.01.2014, „Stellungnahme des DAV zur Regelung der Datenschutzaufsicht in Anwaltskanzleien“.