Ein Patient hat nach Art. 12 Abs. 5, 15 Abs. 1 und 3 DSGVO das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.
Entschließung der Datenschutzkonferenz (DSK) zum Thema Impfnachweis in der Privatwirtschaft und im Beschäftigungsverhältnis
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