Unter dem folgenden Link finden Sie die Liste der Verarbeitungstätigkeiten für die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland eine Datenschutz-Folgenabschätzung zwingend vorzunehmen ist (z.B. bei „Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen“).
Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist.
Die aktuelle Liste berücksichtigt die Hinweise des Datenschutz-Ausschusses zu der Vorversion.
Natürlich kann man nicht im Umkehrschluss davon ausgehen, dass für alle Verarbeitungstätigkeiten, die nicht auf der Liste enthalten sind, keine Verpflichtung in Betracht kommt.