DSK-Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.

06.11.2018. 20:35

Unter dem folgenden Link finden Sie die Liste der Verarbeitungstätigkeiten für die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland eine Datenschutz-Folgenabschätzung zwingend vorzunehmen ist (z.B. bei „Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen“).

Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist.

Die aktuelle Liste berücksichtigt die Hinweise des Datenschutz-Ausschusses zu der Vorversion.

Natürlich kann man nicht im Umkehrschluss davon ausgehen, dass für alle Verarbeitungstätigkeiten, die nicht auf der Liste enthalten sind, keine Verpflichtung in Betracht kommt.

Das könnte Sie auch interessieren

27 Juli 2015

Appell für EU-Datenschutz-Verordnung

Die von der EU-Kommission vorgelegte Datenschutz-Verordnung könnte dank Ihrer europaweiten Durchsetzung…

Mehr Erfahren
27 Juli 2015

Mitteilung: Marit Hansen…

Am 15.07.2015 wählte der Schleswig-Holsteinische Landtag Marit Hansen zur Landesbeauftragten für Datenschutz.…

Mehr Erfahren
27 Juli 2015

EuGH: Eingeschränktes…

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.07.2015 (C‑580/13) als Vorabentscheidungsverfahren…

Mehr Erfahren
13 Juli 2015

Vorratsdatenspeicherung…

Gerade mal fünf Jahre sind vergangen seitdem das Bundesverfassungsgericht die damalige Vorratsdatenspeicherung…

Mehr Erfahren
13 Juli 2015

Mitteilung: Bundesverband…

Auf dem Weg hin zu einer europäischen Datenschutzgrundverordnung zeigen sich laut dem Berufsverband der…

Mehr Erfahren
01 Juli 2015

LAG Köln: Eine Teilkündigung…

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte in seinem Urteil vom 12.01.2015 (5 Sa 873/14) über die Wirksamkeit…

Mehr Erfahren