DSK-Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.

06.11.2018. 20:35

Unter dem folgenden Link finden Sie die Liste der Verarbeitungstätigkeiten für die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland eine Datenschutz-Folgenabschätzung zwingend vorzunehmen ist (z.B. bei „Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen“).

Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist.

Die aktuelle Liste berücksichtigt die Hinweise des Datenschutz-Ausschusses zu der Vorversion.

Natürlich kann man nicht im Umkehrschluss davon ausgehen, dass für alle Verarbeitungstätigkeiten, die nicht auf der Liste enthalten sind, keine Verpflichtung in Betracht kommt.

Das könnte Sie auch interessieren

31 Januar 2015

Studie zum Scoring offenbart…

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit der GP-Forschungsgruppe…

Mehr Erfahren
21 Januar 2015

BayLDA kündigt stärkeres…

In einer Pressemitteilung vom 25.11.2014 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)…

Mehr Erfahren
21 Januar 2015

EuGH: Private Videoüberwachung…

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden (Urt. v. 11.12.2014, Az.: C-212/13), dass…

Mehr Erfahren
05 Januar 2015

AG Bonn: Verletzung des…

Das Amtsgericht Bonn hat in einem Verfahren die ihm vorgelegten Fotoaufnahmen nicht als Beweismittel…

Mehr Erfahren
11 November 2014

Geldbetrag gegen beim…

Eine Rechtsanwaltskanzlei unterbreitet Unternehmen in der Vergangenheit Angebote, bei denen sich diese…

Mehr Erfahren
11 November 2014

Erfassung von Autokennzeichen…

In Deutschland werden regelmäßig Autokennzeichen erfasst und Datenschutzaufsichtsbehörden sind sich dabei…

Mehr Erfahren