DSK-Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.

06.11.2018. 20:35

Unter dem folgenden Link finden Sie die Liste der Verarbeitungstätigkeiten für die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland eine Datenschutz-Folgenabschätzung zwingend vorzunehmen ist (z.B. bei „Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen“).

Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist.

Die aktuelle Liste berücksichtigt die Hinweise des Datenschutz-Ausschusses zu der Vorversion.

Natürlich kann man nicht im Umkehrschluss davon ausgehen, dass für alle Verarbeitungstätigkeiten, die nicht auf der Liste enthalten sind, keine Verpflichtung in Betracht kommt.

Das könnte Sie auch interessieren

29 Januar 2014

Rückblick: Entwicklung…

Die Problematik der Zulässigkeit einer Videoüberwachung spielt auch außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen…

Mehr Erfahren
24 Januar 2014

BSI: Millionenfach E-Mail-Adressen…

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 21.01.2014 über einen im großen…

Mehr Erfahren
21 Januar 2014

LG Potsdam: Haftung des…

Das LG Potsdam hat in seinem Urteil vom 31.07.2013 zum Aktenzeichen 2 O 4/13 eine Störerhaftung des administrativen…

Mehr Erfahren
12 Januar 2014

VG Hannover: Einscannen…

Das VG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.11.2013 zum Aktenzeichen 10 A 5342/11 entschieden, dass …

Mehr Erfahren
06 Januar 2014

OLG Saarbrücken: E-Mails…

Das OLG Saarbrücken entschied in seinem Urteil vom 13.06.2012 zum Aktenzeichen 5 U 5/12, dass die Verwendung…

Mehr Erfahren
05 Dezember 2013

EU: Abstimmung über die…

Nachdem Jan Philipp Albrecht im Juli 2013 noch die Verschiebung der Abstimmung über die Datenschutz-Grundverordnung…

Mehr Erfahren