Das Abstimmungsgremium der Aufsichtsbhörden zum Datenschutz in Deutschland hat Anfang April 2019 getagt. Drei Punkte möchte ich hier hervorheben:
1. Nach der DSK ist ein datenschutzkonformer Betrieb von Facebook-Fanpages nicht möglich und eine Anpassung durch Facebook erforderlich
2. Es gibt eine neue Orientierungshilfe für Telemedien (also letztlich alle, die eine Internetseite betreiben)
3. Darüber hinaus gibt es auch eine Orientierungshilfe „Anforderungen an Anbieter von Online Diensten zur Zugangssicherung“, welche auf Fragen, wie den Umgang mit Passwörtern , Passwort-Speicherung usw. eingeht. Das sind Sachen, die sich auch sehr gut für eine Passwort-Richtlinie eignen.
Eine Beschäftigung mit der Orientierungshilfe kann also nicht schaden.