EuGH nimmt Verhandlungen zur Beschwerde gegen Facebook auf

28.04.2015. 20:35

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verhandlungen zur Beschwerde des Österreichers Max Schrems gegen Facebook aufgenommen. Geklärt werden soll die Frage, ob die irische Datenschutzbehörde für die Kontrolle des Datenverkehrs in die USA zuständig ist und inwieweit das amerikanische Unternehmen Facebook sich an EU-Rechte zum Datenschutz halten muss.
Die persönlichen Daten europäischer Nutzer von Facebook werden bei Facebook in Irland gespeichert. Von dort aus werden die Daten in die USA exportiert und auf amerikanischen Servern gespeichert. Ein solcher Datentransfer ist aufgrund der EU-Datenschutzlinie unzulässig, da in den Staaten kein vergleichbares rechtliches Niveau zum Datenschutz von personenbezogenen Daten aus der EU herrscht. Jedoch ermöglichte die EU-Kommission im Jahr 2000 mit der sogenannten „Safe Harbor“-Entscheidung in bestimmten Fällen dennoch einen solchen Datentransfer. So garantierte auch Facebook als Teilnehmer von Safe Harbor ein erforderliches Niveau an Datenschutz, weshalb der Datenaustausch in die USA von der Entscheidung der EU-Kommission grundsätzlich gedeckt ist.
Nun argumentieren Schrems in seiner Klage gegen Facebook und Kritiker der Safe Harbor-Entscheidung aber, die Situation beim Datentransfer in die USA habe sich seit den Enthüllungen von Edward Snowden über den Geheimdienst NSA und dessen Programme wie PRISM fundamental geändert. Der Datentransfer sei folglich nicht mehr ausreichend gesichert. Hinter dem Rechtsstreit stehen also wichtige Grundsatzfragen zum europäischen Datenschutz.
Schrems hatte sich mit seiner Klage zunächst an den irischen Datenschutzbeauftragten gewandt, welcher die Überprüfung der Vorwürfe jedoch ablehnte und sich auf das Safe-Harbor-Abkommen der EU-Kommission berief. Daraufhin schaltete Schrems den obersten irischen Gerichtshof ein. Dieser leitete den Fall dann an den EuGH in Luxemburg weiter.
Die luxemburger Richter müssen nun entscheiden, ob die irische Datenschutzbehörde trotz der Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission für die Kontrolle des Datenverkehrs in die USA zuständig ist, oder ob sie durch diese Entscheidung von ihrer Verantwortung entbunden wurde.

 

Quellen:

Tagesschau: Facebook und der „sichere Hafen“ vom 24.03.2015

Berliner Datenschutzrunde, Newsletter April: EuGH eröffnet Verfahren zu Beschwerde gegen Facebook

Das könnte Sie auch interessieren

17 März 2015

Ankündigung: 10. Internationales…

Vom 15. bis zum 17. April 2015 veranstaltet die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net)…

Mehr Erfahren
13 März 2015

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung…

Bundesinnenminister de Maizière und die Anbieter von De-Mail-Diensten kündigten am 9. März 2015 an, dass…

Mehr Erfahren
09 März 2015

BGH: Zu den Anforderungen…

Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 13.01.2015 – VI ZB 29/14) hat festgestellt, dass sich die Beschwer…

Mehr Erfahren
06 Februar 2015

Verpflichtung auf das…

Beschäftigte im Unternehmen, die mit der Administration der TK-Anlage oder des E-Mail Servers betraut…

Mehr Erfahren
31 Januar 2015

Studie zum Scoring offenbart…

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit der GP-Forschungsgruppe…

Mehr Erfahren
21 Januar 2015

BayLDA kündigt stärkeres…

In einer Pressemitteilung vom 25.11.2014 hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)…

Mehr Erfahren