Geldbetrag gegen beim Rechtsanwalt vorliegende Hinweise zum Datenschutzverstoß

11.11.2014. 20:35

Eine Rechtsanwaltskanzlei unterbreitet Unternehmen in der Vergangenheit Angebote, bei denen sich diese dafür entscheiden können, eine Geldsumme zu zahlen, um Hinweise darüber zu bekommen, welche Informationen die Kanzlei zu datenschutzverstoßendem Verhalten des Unternehmens hat.

Diese Praxis ist nicht mehr nur ein Einzelfall und hat die Aufmerksamkeit zahlreicher Stellen auf sich gezogen. Die weiter Entwicklung in dieser Angelegenheit werden wir verfolgen.

Das könnte Sie auch interessieren

24 Februar 2014

KG Berlin: Geltung des…

In dem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook hat das Kammergericht in…

Mehr Erfahren
19 Februar 2014

DAV: Datenschutzaufsicht…

Im Zuge des Europäischen Datenschutztages (28.01.2014), hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 29.01.2014…

Mehr Erfahren
17 Februar 2014

LG Koblenz: Videoüberwachungsklauseln…

Das LG Koblenz hat in seinem Urteil vom 19.12.2013 zum Aktenzeichen 3 O 205/13 u.a. entschieden, dass…

Mehr Erfahren
13 Februar 2014

Andrea Voßhoff zur neuen…

Die ehemalige brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff wurde vom Bundestag am 19. Dezember…

Mehr Erfahren
09 Februar 2014

BMI: Justiz- und Innenminister…

Am 23. und 24. Januar 2014 haben sich die Justiz- und Innenminister zu einem informellen Rat in Athen…

Mehr Erfahren
05 Februar 2014

BGH: Umfang des Auskunftsanspruchs…

Der BGH hat am 28.01.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 156/13 entschieden, dass die Revision einer Klägerin…

Mehr Erfahren