Eine Rechtsanwaltskanzlei unterbreitet Unternehmen in der Vergangenheit Angebote, bei denen sich diese dafür entscheiden können, eine Geldsumme zu zahlen, um Hinweise darüber zu bekommen, welche Informationen die Kanzlei zu datenschutzverstoßendem Verhalten des Unternehmens hat.
Diese Praxis ist nicht mehr nur ein Einzelfall und hat die Aufmerksamkeit zahlreicher Stellen auf sich gezogen. Die weiter Entwicklung in dieser Angelegenheit werden wir verfolgen.