Geldbetrag gegen beim Rechtsanwalt vorliegende Hinweise zum Datenschutzverstoß

11.11.2014. 20:35

Eine Rechtsanwaltskanzlei unterbreitet Unternehmen in der Vergangenheit Angebote, bei denen sich diese dafür entscheiden können, eine Geldsumme zu zahlen, um Hinweise darüber zu bekommen, welche Informationen die Kanzlei zu datenschutzverstoßendem Verhalten des Unternehmens hat.

Diese Praxis ist nicht mehr nur ein Einzelfall und hat die Aufmerksamkeit zahlreicher Stellen auf sich gezogen. Die weiter Entwicklung in dieser Angelegenheit werden wir verfolgen.

Das könnte Sie auch interessieren

02 Juni 2018

Katholisches Datenschutzzentrum:…

Das Katholisches Datenschutzzentrum Brackeler Hellweg 14 444309 Dortmund hat für die Einrichtungen…

Mehr Erfahren
25 April 2018

Datenschutzhandbuch –…

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und der Bundesverband Selbsthilfe…

Mehr Erfahren
13 Februar 2018

Neuigkeiten aus dem Katholischen…

Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat als Unterstützung weitere Praxishilfen zur Verfügung…

Mehr Erfahren
12 Dezember 2017

Verpflichtung auf das…

Die GDD e.V. hat eine neue Praxishilfe zum Thema Verpflichtung zur Vertraulichkeit und einen Mustertext…

Mehr Erfahren
11 Dezember 2017

Novellierung des kirchlichen…

Wie bereits berichtet, ist das neue KDG veröffentlicht. Anbei noch einmal die Mitteilung des katholischen…

Mehr Erfahren
04 Dezember 2017

Serverraum

Mehr Erfahren