Nach einer Pressemitteilung der BNetzA hatte die mivolta GmbH bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen der Eigenmarke „MaXXimo“ belästigt.
Dabei setzte das Unternehmen Vertriebspartner ein, die die Betroffenen hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktierten. Außerdem erfolgten die Anrufe teilweise anonym, da die Anrufer ihre Rufnummern in einigen Fällen unzulässig unterdrückten. Die Bundesnetzagentur hat in ihren Ermittlungen festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Werbeeinwilligungen nach dem jeweils betreffenden Telefonanruf datiert war.
Weitere der verwendeten Einwilligungserklärungen, die die mivolta über Online-Gewinnspiele bezogen hatte, waren seitens der Gewinnspielanbieter intransparent vorformuliert und gestaltet. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher berichteten außerdem, dass der von Ihnen ausdrücklich geäußerte Wunsch bzw. die Aufforderung, weitere Anrufe zu unterlassen, nicht beachtet worden sei. In Extremfällen berichten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen. In mehreren Fällen unterdrückten die Anrufer bei den Werbeanrufen zudem ihre Rufnummern und verschleierten so die Herkunft des Anrufs. Obwohl die Werbeanrufe somit teilweise anonym erfolgten, konnten diese aufgrund weiterer Ermittlungen der Bundesnetzagentur eindeutig der mivolta zur Last gelegt werden. Wenn Unternehmen eine Rufnummer bei Werbeanrufen nicht anzeigen und ihre Identität durch anonyme Anrufe verschleiern, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Die Geldbuße gegen die mivolta GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.