Der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Whistleblowern ist am Freitag im Bundesrat gescheitert. Wegen Vorbehalten der Unionsparteien kam die erforderliche Mehrheit nicht zustande. Das Gesetzesvorhaben sieht die Einrichtung von Meldestellen in größeren Unternehmen und Behörden vor sowie Schadensersatzansprüche, sofern ein Whistleblower unberechtigten Repressalien ausgesetzt wird. Die Bundesregierung und der Bundestag werden nun voraussichtlich den Vermittlungsausschuss einberufen.