Informationpflichten am Telefon Anmerkungen zum KDG

20.03.2018. 20:35

Einen interessanten Artikel habe ich heute erhalten, der die Informationspflichten der kirchlichen Einrichtungen am Telefon  betrifft. Zumindest nach dem KDG wird es sich wohl an der einen oder anderen Stelle vermeiden lassen, lange Erklärungen am Telefon abzugeben. Es bleibt abzuwarten, was sich hier nach der DSGVO noch ergeben wird.

Den Artikel finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren

23 November 2017

Das KDG wurde verabschiedet

Die katholische Kirche hat am 20.11.2017 das an die DS-GVO angepasste Datenschutzrecht beschlossen: https://www.datenschutz-kirche.de/node/297

Mehr Erfahren
03 November 2017

Das neue KDG

Gestern war ich auf einer Fortbildung der Fortbildungsakademie des deutschen Caritasverbandes in Frankfurt. Der…

Mehr Erfahren
11 Februar 2016

Datenschutzrecht relevant…

In Apotheken kann es durchaus vorkommen, dass Betrüger versuchen, gefälschte Rezepte einzureichen und…

Mehr Erfahren