Das
Katholisches Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 14
444309 Dortmund
hat für die Einrichtungen der katholischen Kirche in ihrem Newsletter vom 9.5.2018 ein eigenes Muster für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten eines Verantwortlichen gemäß § 31 Abs. 1 KDG zur Verfügung gestellt. Hierfür gibt es auch eine Ausfüllhilfe. Die Dokumente finden Sie hier:
An dem Muster gibt es aus meiner Sicht inhaltlich nichts auszusetzen. Einerseits kommt es natürlich jetzt etwas spät, andererseits gibt es für die Erstellung der Verzeichnisse im KDG aber auch eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2019.