In dem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook hat das Kammergericht in Berlin festgestellt, „dass für Facebook nicht irisches, sondern deutsches Datenschutzrecht gilt“ (s. Artikel vzbv).
Für die Frage nach der Geltung der Gesetze der verschiedenen Länder zog das Gericht nicht die Niederlassung von Facebook heran, sondern betonte, dass es entscheidend sei, „bei wem de facto die Verantwortung der Verarbeitung der Daten liege“ (s. Artikel vzbv).
Die Entscheidung bestärkte die vzbv in ihrer Auffassung, dass die Datenschutzregelungen in Europa zeitnah eine Vereinheitlichung erfahren müssen. Durch ein bereits bestehendes einheitliches, europäisches Datenschutzniveau hätte sich die Diskussion dieser Frage erübrigt.
Quellen: Artikel von der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 27.01.2014, „Auch für Facebook gilt deutsches Datenschutzrecht“; Bericht von der beck-aktuell-Redaktion vom 28.01.2014, „KG bestätigt Verbraucherzentrale: Deutsches Datenschutzrecht gilt auch für Facebook“.