Konsequenzen des Safe-Harbor-Urteils für Unternehmen aus Rheinland-Pfalz

02.12.2015. 20:35

Dieter Kugelmann, der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, hat auf das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Safe-Harbor-Abkommen reagiert. Der EuGH hatte dieses Abkommen, welches eine legale Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gewährleistete, durch sein Urteil vom 6. Oktober 2015 aufgehoben.

Nun versendete der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte an über 100 große Unternehmen Fragebögen, um Auskunft über die Art und Weise und die gesetzlichen Grundlagen des Transfers personenbezogener Daten in die USA zu erhalten. Das für nun unzulässig erklärte Safe-Harbor-Abkommen darf dabei nicht als gesetzliche Grundlage dienen.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz drohen bei unzulässigen Datentransfers Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. Die Firmen müssen sich weiterhin dem Datenschutzbeauftragten gegenüber mitteilen, wie sie künftig die in die USA zu übermittelnden Daten schützen wollen.

Dabei können sich Unternehmen auf EU-Standardverträge und die Einwilligung eines Nutzers vor der Übertragung seiner Daten beziehen, auch wenn diese Regelungsmöglichkeiten eher weniger praxistauglich sind. Eine langfristige Lösung zum sicheren Transfer personenbezogener Daten in die USA bleibt vorerst abzuwarten.

 

Quelle:

SWR: Datentransfers in USA strenger kontrolliert vom 17.11.2015

Das könnte Sie auch interessieren

05 Februar 2014

BGH: Umfang des Auskunftsanspruchs…

Der BGH hat am 28.01.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 156/13 entschieden, dass die Revision einer Klägerin…

Mehr Erfahren
29 Januar 2014

Rückblick: Entwicklung…

Die Problematik der Zulässigkeit einer Videoüberwachung spielt auch außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen…

Mehr Erfahren
24 Januar 2014

BSI: Millionenfach E-Mail-Adressen…

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 21.01.2014 über einen im großen…

Mehr Erfahren
21 Januar 2014

LG Potsdam: Haftung des…

Das LG Potsdam hat in seinem Urteil vom 31.07.2013 zum Aktenzeichen 2 O 4/13 eine Störerhaftung des administrativen…

Mehr Erfahren
12 Januar 2014

VG Hannover: Einscannen…

Das VG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.11.2013 zum Aktenzeichen 10 A 5342/11 entschieden, dass …

Mehr Erfahren
06 Januar 2014

OLG Saarbrücken: E-Mails…

Das OLG Saarbrücken entschied in seinem Urteil vom 13.06.2012 zum Aktenzeichen 5 U 5/12, dass die Verwendung…

Mehr Erfahren