Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung: Sind Tracking-Technologien auf Websites von Zeitungs-Verlagen rechtskonform?

21.08.2020. 16:11

 

Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in seinem aktuellen E-Mail Newsletter vom 21.8.2020 mitteilt, planen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz der Länder eine länderübergreifenden Aktion hinsichtlich bestehender Cookie Banner. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg wird, zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden, in einem groß angelegten Verfahren Online-Angebote auf eine rechtskonforme Einbindung von Tracking-Technologien prüfen. Die Prüfung wird in enger Zusammenarbeit der beteiligten Landesdatenschutzbehörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches in völliger Unabhängigkeit durchgeführt.

Nach der jüngsten Rechtsprechung bedarf es ja fast immer einer Einwilligung, wenn Cookies gesetzt werden. Und nach überwiegender Meinung gilt dies für vergleichbare Techiken, die eine pseudonymisierte Auswertung ermöglichen ja ebenfalls (für Customer Audience wird teilweise eine abweichende Auffassung vertreten, vgl. PinG 04.20, S. 162 ff.).

Die Aufsichtsbehörde stellt implizit in Frage, dass die Gestaltung vieler Cookie Banner den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Informiertheit und Freiwilligkeit genügen. Ich kann das ein Stück weit nachvollziehen. Mitlerweile muss man praktisch auf jeder Seite nicht nur einmal einen Button betätigen, wenn man kein Tracking möchte, sondern sich immer erst durch Konfiguration quälen. Einige gehen dann sogar so weit, dass man, wenn man der Gewohnheit folgt, dann doch wieder Tracking aktiviert, da der Button anders platziert wurde. Die Nutzer auszutricksen kann natürlich nicht der Sinn sein. Solange es allerdings nicht analog zur Anbieterkennzeichniung eine 1-Klick Rechtsprechung gibt, weiß ich nicht, warum es verboten sein sollte.

Gegenstand dieser Prüfung werden in einem ersten Schritt die Internetpräsenzen von Medienunternehmen sein. Diese setzen Tracking-Dienste häufig in besonders großem Umfang auf ihren Websites ein. Nicht auszuschließen ist aber, dass auch andere Unternehmen aufgrund Nutzerbeschwerden in eine solche Prüfung mit einbezogen werden.

 

Die Originalnachricht findet man hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/laenderuebergreifende-datenschutz-pruefung-sind-tracking-technologien-auf-websites-von-zeitungs-verlagen-rechtskonform/

Wie die Prüfung inhaltlich aussieht kann man inzwischen auch hier nachlesen: https://www.datenschutz-guru.de/fragebogen-der-aufsichtsbehoerden-pruefung-des-einsatzes-von-tracking-diensten-auf-webseiten-bei-medienunternehmen/

 

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