LG Potsdam: Haftung des Admin-C für Verletzungen des Datenschutzrechts

21.01.2014. 20:35

Das LG Potsdam hat in seinem Urteil vom 31.07.2013 zum Aktenzeichen 2 O 4/13 eine Störerhaftung des administrativen Ansprechpartners (Admin-C) einer Domain für Rechtsverletzungen der Internetseite angenommen.

Ohne die Einwilligung einer Zahnärztin wurden Daten zu ihrer Zahnarztpraxis, d.h. Praxisanschrift, Telefonnummer und Ortsangabe, auf einer Website für die Rückwärtssuche von Telefonnummern veröffentlicht. Die Zahnärztin sah sich in ihrem grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und unterrichtete den Admin-C der Website drei Mal über die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Die Zahnärztin klagte daraufhin auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Daten, sowie auf Ersatz der außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Das LG Potsdam räumte der Klägerin einen Unterlassungsanspruch, sowie einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten ein.

Das Gericht stellte durch die Veröffentlichung der persönlichen Daten eine Verletzung des § 4 BDSG und des in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG  geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht fest. Ferner stellte es fest, dass auch ein Admin-C  als Störer i.S.d § 1004 Abs. 1 BGB in Anspruch genommen werden kann, obwohl er nicht Betreiber der Website ist. Zuletzt hat für die Entscheidung des Gerichts die Kenntnis des Admin-C von der Rechtsverletzung maßgebliche Bedeutung. Eine generelle Prüfungspflicht der Websites trifft den Admin-C nämlich nach überwiegender Rechtsprechung nicht, sodass ohne Kenntnis des Admin-C ein Anspruch wohl zu verneinen gewesen wäre. Bei einem Hinweis auf den „persönlichkeitsverletztenden Inhalt der Website“ kommt es auf die Frage der generellen Prüfungspflicht aber nicht an, sodass bei tatsächlichem Rechtsverstoß eine Haftung des Admin-C zu bejahen ist.

Quelle: Urteil vom LG Potsdam vom 31.07.2013, Az.: 2 O 4/13.

Das könnte Sie auch interessieren

12 Januar 2014

VG Hannover: Einscannen…

Das VG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.11.2013 zum Aktenzeichen 10 A 5342/11 entschieden, dass …

Mehr Erfahren
06 Januar 2014

OLG Saarbrücken: E-Mails…

Das OLG Saarbrücken entschied in seinem Urteil vom 13.06.2012 zum Aktenzeichen 5 U 5/12, dass die Verwendung…

Mehr Erfahren
05 Dezember 2013

EU: Abstimmung über die…

Nachdem Jan Philipp Albrecht im Juli 2013 noch die Verschiebung der Abstimmung über die Datenschutz-Grundverordnung…

Mehr Erfahren
02 Dezember 2013

OLG Köln: Keinen Anspruch…

Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 16.07.2013 zum Aktenzeichen 19 U 50/13 entschieden, dass…

Mehr Erfahren
18 November 2013

Zweifel am ausreichenden…

Auf der Herbstkonferenz der Datenschutzbeautragten des Bundes und der Länder, welche Anfang Oktober 2013…

Mehr Erfahren
14 November 2013

Anspruch eines ausgeschiedenen…

Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 10.04.2013 zum Aktenzeichen 2a 0 235/12 in dem Gebrauch des…

Mehr Erfahren