Vor kurzem stellte Microsoft-CEO Satya Nadella in Berlin die „Deutsche Cloud“ vor. Diese soll den Kunden der Microsoft Cloud-Dienste Azure, Office 365 und Dynamics CRM Online künftig die Speicherung und Verarbeitung von Daten in Deutschland anbieten. Betrieben wird die Deutsche Cloud nach Angaben von Microsoft von einem unabhängigen deutschen Datentreuhänder unter ausschließlich deutschem Datenschutzrecht. Als Datentreuhänder soll dabei die Telekom-Tochter T-Systems fungieren, welche in zwei Rechenzentren an den Standorten Frankfurt und Magdeburg die Speicherung und Verarbeitung der Daten für Microsoft betreiben wird.
T-Systems, als dem Datentreuhänder, wird so die vollständige Zugriffskontrolle auf die Daten übertragen und Microsoft erhält erst nach Zustimmung und unter Aufsicht des Datentreuhänders Zugriff auf die Kundendaten.
Die Ankündigung der Deutschen Cloud von Microsoft kommt insbesondere vor dem Hintergrund des Safe-Harbor-Urteils des EuGH sehr gelegen. Wie auch schon zuvor in einem Beitrag auf diesem Blog thematisiert, hatte der EuGH mit seinem Urteil das Abkommen zum Datenaustausch zwischen EU und den USA gekippt und damit für starke Verunsicherung bei internationaler Datenverarbeitung gesorgt.
Auch, wenn die Deutsche Cloud nach offiziellen Angaben von Microsoft keine Reaktion auf dieses Urteil ist, sondern auf mehrjährigen Vorbereitungen basiert, könnte der neue Service von Microsoft eine gute Lösung für viele deutsche Unternehmen darstellen. Denn Microsoft setzt auf eine komplette Auslagerung des Rechenzentrumsbetriebes an einen rein deutschen Betreiber. Die Daten werden also nicht über Tochtergesellschaften von Microsoft im Ausland gespeichert und sind daher auch nicht dem Herausgabeanspruch von US-Behörden unterlegen.
Für deutsche Unternehmen stellt der angekündigte Service von Microsoft in Form einer deutschen Cloud demnach eine Lösung dar, die mehr Sicherheit bietet.