Millionen-Bussgeld gegen Deutsche Wohnen unwirksam

24.02.2021. 15:10

 

Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch den 24.2.2021 mitteilte, habe die Strafkammer das Verfahren gegen den Dax -Konzern eingestellt. Nach Ansicht des Gerichts habe der zugrundeliegende Bescheid der Aufsichtsbehörde, der Berliner Datenschutzbeauftragten, aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein können. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam. Die Datenschutzbeauftragte hat noch nicht mitgeteilt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen wird.

Angesichts der teils doch recht erheblichen Datenschutzmängel (teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen hätten im Archiv des Unternehmen noch immer eingesehen, obwohl diese nicht mehr erforderlich gewesen wären), wäre das natürlich ein für das Unternehmen finanziel erfreuliches Ergebnis.

 

Das könnte Sie auch interessieren

28 August 2023

BAG: Datenschutzbeauftragter…

BAG: Datenschutzbeauftragter und Betriebsratsvorsitzender sind nicht in Personalunion möglich

Mehr Erfahren
31 März 2023

VG Hannover: Datenerhebung…

VG Hannover: Datenerhebung bei Amazon in Winsen datenschutzrechtlich zulässig

Mehr Erfahren
27 März 2023

Koordinierte Prüfung…

Koordinierte Prüfung zu Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten

Mehr Erfahren
27 März 2023

Anforderung der Prüfberichte…

Anlasslose aufsichtsbehördliche Prüfung: Anforderung der Prüfberichte des Datenschutzbeauftragten

Mehr Erfahren
20 Januar 2023

DSK zu den Datenschutzanforderungen…

DSK zu den Datenschutzanforderungen im Rahmen der wissenschaftliche Forschung mit Gesundheitsdaten

Mehr Erfahren
20 Januar 2023

Katholische Datenschutzzentrum…

Katholische Datenschutzzentrum (KDSZ): Stellungnahme zu Microsoft 365

Mehr Erfahren