Millionen-Bussgeld gegen Deutsche Wohnen unwirksam

24.02.2021. 15:10

 

Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch den 24.2.2021 mitteilte, habe die Strafkammer das Verfahren gegen den Dax -Konzern eingestellt. Nach Ansicht des Gerichts habe der zugrundeliegende Bescheid der Aufsichtsbehörde, der Berliner Datenschutzbeauftragten, aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein können. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam. Die Datenschutzbeauftragte hat noch nicht mitgeteilt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen wird.

Angesichts der teils doch recht erheblichen Datenschutzmängel (teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen hätten im Archiv des Unternehmen noch immer eingesehen, obwohl diese nicht mehr erforderlich gewesen wären), wäre das natürlich ein für das Unternehmen finanziel erfreuliches Ergebnis.

 

Das könnte Sie auch interessieren

20 Januar 2023

Katholische Datenschutzzentrum…

Katholische Datenschutzzentrum (KDSZ): Stellungnahme zu Microsoft 365

Mehr Erfahren
20 Januar 2023

Die Katholische Datenschutzaufsicht…

Die Katholische Datenschutzaufsicht Nord hat ihren Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht

Mehr Erfahren
18 Januar 2023

Neue Fassung der Orientierungshilfe…

Neue Fassung der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien

Mehr Erfahren
17 Januar 2023

Warum es keine gute Idee…

Warum es keine gute Idee ist, seine Dienstleister nicht regelmäßig zu überprüfen

Mehr Erfahren
16 Januar 2023

Bußgeld wegen fehlernder…

Bußgeld wegen fehlernder Dokumentation der Überprüfung des Auftragsverarbeiters

Mehr Erfahren
13 Januar 2023

LfDI BaWü: Handreichung…

LfDI BaWü: Handreichung zur Einbindung von Videos auf Webseiten

Mehr Erfahren