Millionen-Bussgeld gegen Deutsche Wohnen unwirksam

24.02.2021. 15:10

 

Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch den 24.2.2021 mitteilte, habe die Strafkammer das Verfahren gegen den Dax -Konzern eingestellt. Nach Ansicht des Gerichts habe der zugrundeliegende Bescheid der Aufsichtsbehörde, der Berliner Datenschutzbeauftragten, aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein können. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam. Die Datenschutzbeauftragte hat noch nicht mitgeteilt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen wird.

Angesichts der teils doch recht erheblichen Datenschutzmängel (teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen hätten im Archiv des Unternehmen noch immer eingesehen, obwohl diese nicht mehr erforderlich gewesen wären), wäre das natürlich ein für das Unternehmen finanziel erfreuliches Ergebnis.

 

Das könnte Sie auch interessieren

15 Dezember 2022

Wann können Arbeitnehmer…

Wann können Arbeitnehmer bei Datenschutzverstöße Adressaten von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen sein?

Mehr Erfahren
09 Dezember 2022

Datenschutz und Microsoft…

Datenschutz und Microsoft Office 365, was nun?

Mehr Erfahren
05 Dezember 2022

So prüft das LDI NRW…

So prüft das LDI NRW Webseiten

Mehr Erfahren
14 November 2022

900.000 Euro Bußgeld…

900.000 Euro Bußgeld wegen unzulässiger Auswertung von Kundendaten eines Kreditinstitutes in Niedersachsen

Mehr Erfahren
26 Oktober 2022

Muss mein Unternehmen…

Muss mein Unternehmen Datenschutzaudits durchführen?

Mehr Erfahren
25 Oktober 2022

Bußgeld in Höhe von 525.000…

Bußgeld in Höhe von 525.000 EUR gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner E-Commerce-Konzerns

Mehr Erfahren