Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch den 24.2.2021 mitteilte, habe die Strafkammer das Verfahren gegen den Dax -Konzern eingestellt. Nach Ansicht des Gerichts habe der zugrundeliegende Bescheid der Aufsichtsbehörde, der Berliner Datenschutzbeauftragten, aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein können. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam. Die Datenschutzbeauftragte hat noch nicht mitgeteilt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen wird.
Angesichts der teils doch recht erheblichen Datenschutzmängel (teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen hätten im Archiv des Unternehmen noch immer eingesehen, obwohl diese nicht mehr erforderlich gewesen wären), wäre das natürlich ein für das Unternehmen finanziel erfreuliches Ergebnis.