Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht.
Die Orientierungshilfe sieht aus, als wäre sie unter Unix mit Emax geschrieben (jede Zeile nummeriert) aber das tut ja dem Inhalt ja erstmal keinen Abbruch.
Mit der Orientierungshilfe sollen Betreibenden von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gegeben
werden und generell die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Onlinebereich vermitteln.
Die Orientierungshilfe steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Verständnisses der maßgeblichen Vorschriften durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), durch maßgebliche europäische Rechtsprechung sowie Änderungen des europäischen Rechtsrahmens, aber dann dürfen wir sicherlich eine aktualisierte Fassung erwarten.
Die Orientierungshilfe könne Sie hier herunterladen.
Im Zusammenhang mit der Orientierungshilfe gibt es einen interessanten Auswertungsbericht (genau: Auswertungsbericht des AK Medien, Konsultation zur Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien). Irgendwie ist es aber auch etwas irritierend, dass man so etwas noch zusätzlich braucht.