Zu der streitigen Frage, ob der Betriebsrat im Unternehmen als eigenständige verantwortlichen Stelle zu sehen ist, hatten wir in der Vergangenheit bereits schon etwas auf unserem Youtube Kanal veröffentlicht.
Nun könnte es sein, dass das Thema eine Klarstellung erhält, denn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der diese Frage möglicherweise entscheidet. § 79a soll in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingefügt werden:
„Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Betriebsrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.“
Mit dieser Regelung könnte dieser aus meiner Sicht unnötige Streitpunkt beseitigt werden. Wenn es denn so kommt. Wir behalten das im Auge.