Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat als Unterstützung weitere Praxishilfen zur Verfügung gestellt. Praxishilfe Nr. 7 befasst sich mit den Transparenz- und Dokumentationspflichten nach dem neuen Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG). Zur Datenübermittlung in das Ausland gibt Ihnen die Praxishilfe Nr. 8 weitere Informationen über die rechtskonforme Durchführung.